Wiedereintritt

 

 

Für Menschen, die bereits getauft sind, aus der Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten wollen, ist der Wiedereintritt unbürokratisch und geht ganz einfach.

 

Sie benötigen Ihren Personalausweis, Ihre Taufurkunde und den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt. Ihr Austrittsdatum erfahren Sie – sollten Sie die Unterlagen nicht mehr haben – bis mindestens zehn Jahre nach dem Austritt von der Stelle, bei der Sie ausgetreten sind (Standesamt, Gericht). Ihr Taufdatum wird in Ihrer Taufgemeinde für immer aufbewahrt. Rufen Sie einfach dort an. Falls Sie Ihre Taufurkunde nicht zur Hand haben, sprechen Sie uns bitte an.

 

Da die Taufe einmalig ist und die christlichen Kirchen die Taufe gegenseitig anerkennen, bleibt die Taufe auch beim Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig. Darum werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Taufe anerkannt wird, finden wir das heraus.

 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

 

 

Unter EKBO | Kircheneintritt finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Kircheneintritt.

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