Kircheneintritt
Für Menschen, die bereits getauft, aber aus der Kirche ausgetreten sind und wieder
eintreten wollen, ist der Wiedereintritt unbürokratisch und geht ganz einfach. Sie benötigen
Ihren Personalausweis, Ihre Taufurkunde und den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt. Ihr
Austrittsdatum erfahren Sie – sollten Sie die Unterlagen nicht mehr haben – bis mindestens
zehn Jahre nach dem Austritt von der Stelle, bei der Sie ausgetreten sind (Standesamt,
Gericht). Ihr Taufdatum wird in Ihrer Taufgemeinde für immer aufbewahrt. Rufen Sie einfach
dort an. Falls Sie Ihre Taufurkunde nicht zur Hand haben, sprechen Sie uns bitte an.
Da die Taufe einmalig ist und die christlichen Kirchen die Taufe gegenseitig anerkennen,
bleibt die Taufe auch beim Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig. Darum werden Sie
bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Taufe
anerkannt wird, finden wir das heraus. Unter EKBO | Kircheneintritt finden Sie alles
Wissenswerte zum Thema Kircheneintritt.
Wenn Sie sich Gott verbunden fühlen, aber noch zögern, ob die Taufe der richtige Schritt für
Sie ist, können Sie ein Gespräch mit uns vereinbaren oder Ihre Fragen bei einem
Glaubenskurs stellen.